Wiesbaden, Heftiger öffentlicher DISPUT zur temporären Schliessung und Absage von Proben am Staatstheater, IOCO Aktuell, 11.1.2024

Vorwort der IOCO-Redaktion: die Wiederaufnahme des Otello von Giuseppe Verdi am 13.1.2024 fällt aus, obwohl noch heute am 11.1.2024 im offiziellen Spielpan aufgeführt; das Hessische Staatstheater Wiesbaden soll temporär geschlossen werden - die Umstände sind jedoch bis heute unklar.

Wiesbaden,  Heftiger öffentlicher DISPUT zur temporären Schliessung und Absage von Proben am Staatstheater, IOCO Aktuell, 11.1.2024
Hessisches Staatstheater Wiesbaden © Martin Kaufhold

Vorwort der IOCO-Redaktion: die Wiederaufnahme des Otello von Giuseppe Verdi am 13.1.2024 fällt aus, obwohl noch heute - am 11.1.2024 - als aktuell im offiziellen Spielpan des Staatstheaters aufgeführt. Das Hessische Staatstheater Wiesbaden soll temporär geschlossen werden - die Umstände sind jedoch bis heute unklar.

HIER: Entgegnung des Hessischen Staatstheater Wiesbaden zur Pressemitteilung von Kulturstaatssekretärin Ayse Asar und Kulturdezernent Dr. Hendrik Schmehl vom 9. Januar 2024

Man kann es leider nur als komplettes politisches Versagen ansehen, wenn die Staatssekretärin Asar und der Kulturdezernent Schmehl statt mit den betroffenen Leitungsmitgliedern und Künstler:innen des Hessischen Staatstheaters Wiesbaden, die sich in ihrer Not an sie gewandt haben, zu reden und sich die Situation im Theater wirklich vor Augen zu führen, eine öffentliche Erklärung abgeben, die in keiner Weise den Tatsachen entspricht.

Es wird behauptet: »Weder für eine temporäre Schließung des Hauses noch für die bereits vorgenommenen Absagen einzelner Proben und Aufführungen gibt es irgendeinen Grund.« Das ist falsch. Die Geschäftsleitung des Hessischen Staatstheaters stellt weder Künstlerverträge aus noch besetzt sie für den Spielbetrieb notwendige Stellen. Dazu fordert das Ministerium, völlig grundlos Produktionen zu streichen. So wird die szenisch fertig probierte und sehr gut verkaufte Wiederaufnahme »Otello« völlig unnötig gestrichen und wird vorerst ausfallen. Der finanzielle, künstlerische und menschliche Schaden ist beträchtlich. Dies wird vom Ministerium nicht nur billigend hingenommen, sondern geradezu herbeigeführt. Damit schafft das Ministerium auch die künstlerische Freiheit endgültig ab und greift in Kompetenzen ein, die der Politik nicht zustehen.

Das ist ein markanter Rechtsbruch in unserer freiheitlichen Demokratie.

Dass das Staatstheater Wiesbaden zurzeit vollständig handlungsunfähig ist, ist offenbar und von den Trägern willkürlich herbeigeführt, vor allem, indem die seit mehreren Monaten durch Krankheit vakante Position des Geschäftsführenden Direktors nicht besetzt wird, was aber in dem Statement der Träger geleugnet wird. Stattdessen greift eine auf zwei Personen verteilte, dysfunktionale Vertretungsregelung, die in einen völligen Stillstand geführt hat.

Der Schaden, der dem Theater zugefügt wird, entsteht nicht durch die künstlerische Leitung, die den Spielbetrieb bisher mit größtem Engagement unter den widrigsten Bedingungen aufrechterhalten hat, sondern durch die Führung des HMWK, die den Spielplan, wie es die Pressemitteilung durchaus auch erkennen lässt, sinnlos zerstören will. In einem so noch nicht dagewesenen Ausmaß sollen Produktionen gestrichen werden, die bereits im Verkauf sind und für die mit allen Künstler:innen verbindliche Absprachen getroffen wurden. Es wird so nicht ein Euro gespart, sondern im Gegenteil, schon gezahlte Eintrittsgelder müssen zurückgezahlt werden, Publikum wird völlig unnötig verärgert, Abonnements werden zerstört, Gruppenreiseveranstalter, die wichtige Vertragspartner des Hauses sind, werden verprellt, Künstler völlig unverantwortlich im Nichts hängen gelassen. In einem Theater, das Kosten produziert, aber nicht spielen darf, werden Steuergelder sinnlos vernichtet.

Ayse Asar und Dr. Hendrik Schmehl fordern ein, »sich an Recht und Gesetz zu halten« und treten es gleichzeitig mit Füßen.

Auch die Behauptung, der Rechtsträger oder die Geschäftsleitung könnte »nötigenfalls ohne Zustimmung des Intendanten handeln«, ist falsch und rechtswidrig. Dienstanweisungen, die den künstlerischen Betrieb betreffen, müssen zwingend von beiden Teilen der Bühnenleitung gezeichnet sein, also auch vom Intendanten. Darüber hinaus hat die künstlerische Leitung den Trägern vielfach stichhaltig dargelegt, dass die Streichung dieser Produktionen nicht geeignet ist, Geld einzusparen. Auf diese Argumentation haben die Träger jedoch wiederholt nicht reagiert.

An der völlig sinnfreien, unrechtmäßigen Dienstanweisung eines sich im Krankheitsstand befindlichen Geschäftsführers festhalten zu wollen, ist somit komplett absurd. Das Ministerium und der Hauptpersonalrat haben den Spielbetrieb nun komplett lahmgelegt und dieses alleine zu verantworten. Dass »alle anderen Proben jedoch stattfinden (können), da sie nicht von der Anweisung betroffen sind, auch Verträge zu den nicht gestrichenen Produktionen selbstverständlich geschlossen werden (können)«, entspricht nicht der Realität. Es werden auch für viele weitere Proben und Aufführungen keine Verträge ausgestellt. Dafür gibt es eine erhebliche Anzahl an Zeugen, der Dirigent Michael Güttler hat sich dahingehend auch schon öffentlich geäußert.

»Für den Schaden, der durch ihr Verhalten dem Theater entsteht – sowohl im Ansehen als auch finanziell« – sind die Träger aus Land und Stadt, vor allem das HMWK, durch ihre Handlungsweise, die am zerstörerischen Kurs des Geschäftsführenden Direktors festhält, voll und alleinig verantwortlich. PM - HStW

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