Berlin, Senatskanzlei für Kulturelle Angelegenheiten, Corona-Virus: Umgang mit Veranstaltungen, März 2020

Berlin, Senatskanzlei für Kulturelle Angelegenheiten, Corona-Virus: Umgang mit Veranstaltungen, März 2020
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Senatskanzlei für Kulturelle Angelegenheiten

Corona-Virus: Umgang mit Veranstaltungen in den staatlichen Theatern, Opern und Konzerthäusern in Berlin

Der Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer, erklärt:

Mit dem Ziel, die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu hemmen, habe ich entschieden, dass in den staatlichen Theatern, Opern und Konzerthäusern die geplanten Veranstaltungen in den Großen Sälen ab morgen, dem 11. März, vorerst bis zum Ende der Osterferien, also bis zum 19. April 2020, nicht mehr stattfinden. Ich empfehle auch den großen Privattheatern so zu verfahren.

Für Veranstaltungen in Kleineren Häusern und Sälen bis zu 500 Teilnehmenden gilt zunächst weiterhin, dass die Risikobewertung durch die Einrichtungen gemäß den Vorgaben des RKI vorgenommen und auf dieser Basis eigenverantwortlich entschieden wird, ob Veranstaltungen durchgeführt werden können. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.html

Wer akut erkrankt ist oder zu den besonderen Risikogruppen gehört, sollte auf den Besuch von Veranstaltungen ohnehin gänzlich verzichten.

Ich bedanke mich für das verantwortungsvolle Handeln aller Beteiligten in den Kultureinrichtungen.

Bei den Beratungen auf Bundesebene zum Umgang mit den Folgen der Corona-Ausbreitung hege ich die Erwartung, dass bei krisenbedingten Hilfen für Wirtschaftsakteure gleichermaßen die für das Funktionieren eines demokratischen Gemeinwesens unabdingbaren Kultureinrichtungen in den Blick genommen werden. Sie mit den finanziellen Folgen der Einschränkungen allein zu lassen wäre unverantwortlich.

Zum Schluss der Hinweis, dass Besonnenheit, Informiertheit und individuelle Prävention auch weiterhin die besten Mittel sind, einer schnellen Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken.

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