Thomas Hampson - Ein Sänger, eine Society-Gräfin und die leidigen Gesetze, IOCO Aktuell, 02.02.2011

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Wiener Musikverein

Wien-Musikverein © IOCO
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Hampson Lebensgefährtin Herberstein hinter Gittern?

Österreich entwickelt sich für den umworbenen lyrischen Starbariton Thomas Hampson (*1955), gebürtiger Amerikaner,  zu einem unangenehm holprigen Aufenthaltsort. Österreich: Alles andere als eine Operettenrepublik. Ehemals prominentes Ensemblemitglied der Wiener Staatsoper  und auf allen großen Bühnen  der Welt zu Hause, treiben Hampson  seit 2006 Verfahren um seinen steuerlichen Wohnsitz und  Strafverfahren gegen seine Lebensgefährtin, Gräfin Andrea Herberstein (*1953),  vor sich her.

Thomas Hampson ist Amerikaner und hatte seinen Wohnsitz in Östereich  und war auch Beirat der  "Offenen Erwerbsgesellschaft Herberstein" (NB: Ein Tierpark in der Steiermark), so vor Jahren die Staatsanwaltschaft. In der Beiratsfunktion dieser Erwerbsgesellschaft wurde als Hampsons Wohnsitz   Österreich angegeben. Im Verfahren gegen Thomas Hampson ging es um angebliche Steuerhinterziehung, so die Staatsanwaltschaft, da der relevante steuerliche Wohnsitz  ev. Österreich gewesen sei, Hampson aber, laut eigenen Angaben, in USA steuerlich gemeldet war. Thomas Hampson hierzu not amused: "Wir sind als Spielball in einem perfiden politischen Spiel in eine existentielle Krise geraten. Österreich hat kein Patent auf Boshaftigkeit, aber es spielt schon in der Champions-League...".  Es drohten Strafverfahren und Steuernachzahlung. Bis  Mitte 2010 trat Hampson deshalb nicht mehr in Österreich auf.  Nun singt Hampson wieder in Wien und Salzburg;  die Verfahren in Österreich sind inzwischen eingestellt. Eine teure Einigung ist zu vermuten. 2012 wird Hampson in der La Traviata unter Franz Welser-Möst singen,  Konzertabende sind im Musikverein geplant.

Bei seiner langjährigen Lebensgefährtin Andrea Herberstein, gerne als Wiener Society-Gräfin tituliert, ist eine Verfahrenseinstellung dagegen in weite Ferne gerückt: Wegen gewerbsmäßigen Betruges (7,7 Mio Euro an Landesförderungen flossen in den von ihr betriebenen oststeirischen Tierpark Herberstein) wurde ihre Strafe aus dem Jahre 2008 am 16.2.2011 durch den OGH auf zwei Jahre Haft angehoben, acht Monate davon unbedingt (d.h. Gefängnis). Das Gericht warf Andrea Herberstein vor, sie habe geleistete Tierpark - Fördergelder nur durch umgeschriebene Rechnungen bekommen und sich so bereichert. Das Gericht stellte die "besondere Intensität des Betruges"  heraus. In ihrer Verteidigungsrede bedauerte Herberstein fahrlässige Buchhaltung. Mehr noch bewegte sie, als angeheiratete Gräfin das Erbe ihrer Kinder verwendet, sprich verloren zu haben. Ob Gräfin Herberstein Berufung gegen das Urteil einlegen wird ist noch nicht bekannt. Ob Gräfin Herberstein tatsächlich ins Gefängnis muß?  Vielleicht nicht, man diskutiert die Fußfessel.

Die Causa Herberstein wird  in der Boulevardpresse wie bei  Betroffenen und Thomas Hampson noch auf Jahre für viel Wirbel sorgen.  IOCO / Viktor Jarosch / 22.2.2011

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